Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren durch Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung

Deutschland schafft in einem neuen § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) eine Neuregelung, um Genehmigungsverfahren beim Windenergieausbau an Land von Prüfpflichten zu entlasten und damit zu beschleunigen. Ähnliche Regelungen sind für Wind auf See, Photovoltaik und Stromnetze vorgesehen.

Grundlage hierfür ist die Notfall-Verordnung vom Rat der Europäischen Union vom 22. Dezember 2022. Dabei wurde den Mitgliedstaaten für den Bereich der erneuerbaren Energien und der damit verbundenen Netzinfrastruktur die Möglichkeit eröffnet, Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung und den Bewertungen des Artenschutzes zu regeln.

Was genau wird zur Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung geregelt und wie könnte sich das künftig auf Genehmigungsverfahren auswirken? Wir schauen uns den Inhalt der neuen Regelung im Detail an und bieten Ihnen eine erste Einordnung.

Hierzu möchten wir Sie zu einem kostenfreien Online-Seminar einladen:
Am Freitag, 10. März 2023, von 9 bis 10:30 Uhr.

Weitere Informationen und die Anmeldung zur Veranstaltung gibt es hier.

 

Zur Anmeldung

 

Freitag
10.03.2023
09:00 - 10:30 Uhr