Antrag auf Änderung der Stellplatzsatzung abgelehnt

In der Stellplatzsatzung von Pfaffenhofen an der Glonn wird vor Garagen und Carports ein sogenannter Stauraum zur Zu- und Abfahrt von 6 Metern Länge gefordert. Nicht überdachte Stellplätze benötigen keine Zu- oder Abfahrt. Wenn nun so ein Stellplatz überdacht wird um das Fahrzeug zu schützen und um ggf. eine PV-Anlage zu montieren, so wird dieser Stellplatz zum Carport und benötigt eine 6 Meter lange Zu- oder Abfahrt. Dies ist schwer verständlich und kaum vermittelbar. Darüber hinaus kann auf den Dächern überdachter Stellplätze eine PV-Anlage montiert werden. Die Anbringung einer Wallbox ist dann auch wettergeschützt direkt bei den Fahrzeugen möglich. Damit unterstützen wir die Energie- und die Mobilitätswende.

Dies wollten wir ändern und haben vorgeschlagen, die Zu- und Abfahrt vor Carports auf 3 Meter zu verkürzen und die Überdachung von Stellplätzen, die ja keine Zu- oder Abfahrt benötigen, zuzulassen. Die Zu- und Abfahrt vor Garagen sollte weiterhin 6 Meter betragen. Leider wurde dieser Antrag nur von den Grünen unterstützt. Alle anderen Fraktionen haben ihn abgelehnt. Zur Begründung wurde angeführt, dass ein nachträglicher, unzulässiger Einbau von Toren schwer zu kontrollieren ist.

Das finden wir sehr schade und wird auch den Bedürfnissen viele Hauseigentümer nicht gerecht.

Viel zu oft beklagen wir überbordende Vorschriften und wenn wir es selbst in der Hand haben sind wir nicht besser.

Beispiel: Zulässig nach aktueller Stellplatzsatzung

Unzulässig nach aktueller Stellplatzsatzung